Gemeinden & Behörden

„Bestattung von Amts wegen“

Als eines der ersten Bestattungsunternehmen, bieten wir Gemeinden und Kommunen, neben der regulären Urnenbestattung die Seebestattung als „bestattung von Amts wegen“ an, wenn der/die Verstorbene keine Angehörigen hinterlassen haben sollten. Es ist uns wichtig, dass auch Menschen ohne Angehörige einen würdevollen Abschied nach ihrem Wunsch bekommen können. Die Seebestattung wird nur durch ausgewählte Partner durchgeführt und wir versichern einen respektvollen und würdigen Umgang mit dem/der Verstorbenen. Wir übernehmen alle nötigen Bestattungsformalitäten und übersenden nach der Beisetzung die entsprechende Dokumentation an die zuständige Behörde. Die klassische Sozialbestattung als anonyme Feuerbestattung bieten wir Ihnen selbstverständlich auch an.
Infomationen zur Feuerbestattung erhalten Sie hier: anonyme Bestattung

Für Rückfragen oder Ausschreibungsformalitäten erreichen Sie uns unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1010 934.



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News Neuigkeiten

Neues Urteil zum Thema Bestattungskosten:

Sind mehrere Angehörige (hier: Geschwister) gleichrangig Bestattungspflichtig, kann die Bestattungsbehörde im Rahmen ihres Ermessens die vollen Kosten von nur einem der Bestattungspflichtigen verlangen und diesen im übrigen auf dessen Ausgleichsanspruch gegenüber den übrigen Pflichtigen verweisen. Eine Verpfichtung der Behörde, alle Bestattungspflichtigen nur anteilig zur Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen, besteht nicht.
(VGH Baden-Württemberg, beschl. v. 15.11.2007 z. Az. 1 S 1471/07)